Situation

Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren – auch lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und queere Menschen, kurz LSBTIQ*. Aber werden sie auch gesellschaftlich und rechtlich so wahrgenommen und behandelt?

Wer nicht heterosexuell ist, gilt als „sexuelle Minderheit“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Pansexuelle, Asexuelle). Wem bei der Geburt das falsche Geschlecht zugewiesen wurde, gilt als geschlechtliche Minderheit (Trans*, Inter*, nichtbinäre Menschen).

 

In ihrem Alltag und Lebensumfeld – angefangen bei der Familie, über Schule, Arbeit und Freizeitangebote bis hin zu rechtlichen Regelungen – sind LSBTIQ* noch keineswegs angemessen akzeptiert und gleichgestellt. Die vielfältigen Formen von Diskriminierung werden als Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter* und Queer-Feindlichkeit beschrieben.

 

Diskriminierung meint die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines bestimmten Merkmals, wie zum Beispiel Herkunft, Religion, Weltanschauung, Befähigung, Gesundheitszustand, Alter, Aussehen, Sprache oder eben auch Geschlecht und sexuelle Orientierung.

 

Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen institutioneller oder struktureller Diskriminierung, also der Benachteiligung von Menschen, die durch Gesetzgebung, Arbeitsrecht, die Struktur von Institutionen wie Schulen oder Ämtern, ungleiche Bezahlung oder ähnlichem verursacht wird) und der Alltagsdiskriminierung, z.B. durch verbale Angriffe, Ausschlüsse oder die ungewollte Hervorhebung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder die Reduzierung auf auf diese.